Am 13. Februar 2019 hatte die Bürgerinitiative Fauststraße90 im Referat für Stadtplanung und Bauordnung ein Gespräch mit mehreren Referats-Vertretern. Dieses Gespräch war erst durch einen offiziellen Antrag auf der Bürgerversammlung 2018 zustande gekommen, frühere Terminanfragen blieben von Seiten des Referats immer unbeantwortet. Die Ergebnisse des Gesprächs haben wir protokolliert.
Anm. der Redaktion: Wir haben das Protokoll direkt anschließend dem Referat zur Prüfung übergeben, eine Rückmeldung steht jedoch noch aus.
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Gesprächsprotokoll:
Protokoll des Informationsgesprächs Referat für Stadtplanung und Bauordnung, München mit der Bürgerinitiative Fauststrasse 90
Datum: 13.02.2019, 9:00 – 10:00 Uhr
Ort: Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstr. 28b, 80331 München
Teilnehmer/innen Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Frau Ritter, Frau Regensburger, Frau Dennerlein, Herr Burger, Herr Conrad, Herr Dr. Fiedler,
Teilnehmer BI Fauststrasse 90: Stefan Bürger, Horst Münzinger, Claudio Prada.
1. | Das PR hat den ursprünglichen Gedanken, das Planungsgebiet aus dem LSG zu entnehmen, verworfen, und sich für den Verbleib entschieden. Damit soll die Eingriffs- und Gestaltungsmitsprache nach LSV 900 erhalten bleiben. Daher müssten für die Bebauung sämtliche naturschutzfachlichen Anforderungen verbessert werden oder mindestens erhalten bleiben. |
2. | Auf Nachfrage, ob das Grundstück nach § 34 Bau GB, nach § 35 BauGB oder nach § 30 BauGB einzuordnen ist, nennt Herr Fiedler die Zuordnung des Planungsgebiets nach § 30 BauGB. Frau Ritter hält eine Zuordnung für unerheblich, weil für das Planungsgebiet ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. |
3. | Der Grünkorridor in den PR-Illustrationen ist gemäß Frau Ritter und Frau Regensburger insgesamt korrekt und bleibt erhalten, wobei Planzeichnungen keine genaue Wiedergabe einer künftigen Ist-Situation bedeuten. Die Flächen außerhalb des Bebauungsumgriffs (rote Linie in den Plänen) sollen der Stadt abgetreten werden zur Anlage der Grünflächen. Frau Regensburger erklärt die Unschärfen der Daten im Aufstellungsbeschluss für den Stadtrat vom Oktober 2016 für eine Normalität, da erst im Laufe eines Planungsprozesse Konkretisierungen erfolgen könnten. |
4. | Herr Burger weist darauf hin, dass die Tiefgarage „tiefer“ gelegt wird und somit Boden in einer Höhe von 1,20 Meter auf die TG-Decke aufgebracht werden soll. Hierauf können lt. seiner Aussage Bäume angepflanzt werden. (Anm: Biodiversitätsstrategie LH München, Thema Tiefgaragen Trudering). |
5. | Die Grünfläche soll durch Anpflanzungen aufgewertet werden. Errichtet werden soll ein öffentlicher Spielplatz (kleiner dimensioniert und ausgestattet als am Friesplatz) östlich der geplanten Wohnanlage. Ein privater Spielplatz (für die Bewohnerkinder) soll innerhalb der Wohnanlage angelegt werden. |
6. | Gemäß Herrn Conrad sind die Versiegelungsangaben im Aufstellungsbeschluss nach Referats-Verständnis richtig dargestellt und entsprechen annähernd dem Ist-Stand. Herr Fiedler meint, dass sich durch Nutzung von Flächen deren Versiegelungsfaktor verändert, z.B. durch Befahrung und Verdichtung (Anm.: die Flächen im Gelände Fauststr. 90 wurden über viele Jahre nicht befahren bzw. genutzt, daher ist eher eine Verringerung des Faktors anzunehmen.) Übereinstimmend wird festgestellt, dass dem PR keine Bilanz der aktuellen Versiegelung und auch keine genauen Angaben über die künftige Versieglung vorliegt. Es sei gemäß Aufstellungsbeschluss eine Zielsetzung, gleich oder weniger als bisher zu versiegeln. Die BI-Annahme, wonach den Versiegelung-Angaben aus dem PR eine qualifizierte Erfassung und Wertung fehlt, konnte nicht entkräftet werden. Das PR sagt die Erstellung einer Versiegelungsbilanz mit einem Vergleich zur BI Versiegelungsbilanz zu. |
7. | Frau Ritter bemerkt, dass das jetzige Baurecht lt. Bebauungsplan mit 0,15 GFZ mehr Versiegelung ermögliche als das geplante Bauvorhaben. Beispiel: Wiederherstellung der Tennisplätze. |
8. | Die BI Fauststrasse90 stellt fest, dass die wesentlichen Argumente für eine Beibehaltung des aktuellen Bebauungsplanes 1209 und für einen Verzicht auf Wohnbebauung im Landschafts- und Wasserschutzgebiet bis hin zur Empfehlung, das Grundstück zur Grünfläche zu entwickeln aus dem Planungsreferat stammen, siehe Beschlussvorschläge vom 6. Juni und 12. Dezember 2013 in der Anlage, und als fundiert und geprüft betrachtet werden dürfen. Die Frage nach dem Grund für die vollständige Abkehr von dieser Argumentation hin zu einer Befürwortung der Wohnbebauung blieb im Wesentlichen offen. |