Bürgerversammlung 2018 – Anfragen und Anträge

Zum Thema “Fauststraße 90“ wurden auch in diesem Jahr wieder einige Anträge gestellt und ausnahmslos mit großer Stimmenmehrheit angenommen:

Antrag 1:

Ich beantrage ein Informationsgespräch zwischen Vertretern des Referats für Stadtplanung und Bauordnung mit Vertretern der “Bürgerinitiative Fauststraße 90“ innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bürgerversammlung.

Begründung:
Auf der Bürgerversammlung Trudering-Riem vom 11. Oktober 2017 wurden eine Reihe von Anträgen zum Planungsvorhaben in der Fauststraße 90 gestellt (z.B. naturschutzfachliches Gutachten, hydrologisches Gutachten). Diese Anträge wurden in der Bürgerversammlung mit großer Mehrheit angenommen.
Die Beantwortung dieser Anträge wurde mehrfach per Fristverlängerung hinausgeschoben. Derzeit ist im Rats Informations System (RIS) der LH München als Termin für die Beantwortung der 30.06.2019 eingestellt. Dieser Termin sprengt bei weitem den Rahmen, der durch die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vorgegeben ist.
Auch wenn ein Verständnis dafür herrscht, dass ein profundes Gutachten Zeit in Anspruch nimmt, ist es keine gute Kommunikation mit dem Bürger, die Beantwortung per Fristverlängerung so weit in die Ferne hinauszuschieben. Ein ähnliches Verzögern, Verschieben und Vertrösten beobachten wir bei schriftlichen Anfragen an die Stadtverwaltung. Daher beantrage ich ein Informationsgespräch mit den zuständigen Vertretern der Planungsreferate und Verwaltung.

Nachtrag:

Das beantragte Informationsgespräch zwischen dem Planungsreferat und der Bürgerinitiative Fauststraße 90 findet Mitte Februar 2019 statt. Wir werden berichten!

Antrag 2:

Es ist die tatsächliche Versiegelung der heutigen Bestandsbebauung und der künftigen Bestandsbebauung einschließlich der geplanten Verbreiterung des Straßenprofils an der Fauststraße 90 unter Berücksichtigung des Versiegelungsgrads von einem unabhängigen Gutachter zu ermitteln und vor Erstellung eines Billigungsbeschlusses zu veröffentlichen.

Begründung:
Die Mehrheit der Stadträte hat am 12.Oktober 2016 einem Aufstellungsbeschluss zugestimmt, demzufolge das Planungsgebiet (ca: 24.325 m²) zu etwa 1/3 überbaut oder versiegelt ist und diese Bestandsversiegelung durch Neubau reduziert werden soll.
Wohl auf diesen Angaben basierend betonen Investor, Stadträte und der Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem stets, dass die versiegelte Fläche nach dem Neubau weniger sein wird, als bisher.
Die Schätzung im Beschluss ist aber offenkundig viel zu hoch und damit nicht korrekt.
So weichen die vom Planungsreferat seit 2016 bisher vier erstellten Angaben zur Versieglung in der Summe vor allem aber in der Zusammenstellung der Teilflächen teils erheblich voneinander ab.
Die Stadträte haben also möglicherweise aufgrund einer zweifelhaften Informationsbasis einen weitreichenden Beschluss gefasst.
Wegen der unterschiedlichen Angaben aus dem Planungsreferat bestehen nämlich erhebliche Zweifel am Bestehen einer qualifizierten und verlässlichen Datengrundlage. Zudem bestehen Zweifel an der Vollständigkeit der durch den geplanten Neubau erzeugten versiegelten Flächen. Denn nicht genannt werden Flächen für den geplanten öffentlichen Spielplatz und die im Zusammenhang mit dem angestrebten Neubau ebenfalls geplante Erweiterung des Straßenprofils an der Fauststraße 90.

Antrag 3:

Ich beantrage, dass in allen bestehenden (webseiten) und künftigen Veröffentlichungen zum Grundstück an der Fauststraße 90, die von der LH München und seinen Gremien einschließlich aller Bezirksausschüsse (BA) und hier speziell des BA 15 Trudering-Riem ausgehen, ab sofort die Grundstücks-Güte nach Landschaftsschutz-Verodnung 900 der Landeshauptstadt München, nämlich „Landschaftsschutzgebiet Waldgebiet bei Trudering einschließlich der Friedenspromenade“ genannt wird.

Begründung:

Auf der homepage der LH München und des BA 15 Trudering-Riem wird die Tatsache der Zugehörigkeit des für eine massive Wohnbebauung vorgesehenen Grundstücks an der Fauststraße 90 zum Landschaftsschutzgebiet „Waldgebiet bei Trudering einschließlich der Friedenspromenade“ verschwiegen. Landschaftsschutzgebiete erfüllen jedoch weitreichende Funktionen des Natur-, Wasser-, Arten- und Klimaschutzes und sind definitiv keine Flächenreserven für Wohnungsbau.
Davon ist in den Veröffentlichungen der Stadt, des Investors und des Bezirksausschusses 15 Trudering-Riem allerdings keine Rede. Stattdessen ist etwa auf der homepage des BA 15 von einem „erbitterten Widerstand einer Bürgerinitiative“ zu lesen. Allerdings ohne den Grund für den Widerstand zu nennen, nämlich dass mit Zustimmung einer Mehrheit im Stadtrat und des BA 15 der Bau von sieben Wohnblöcken mit bis zu 80 Wohnungen und über 100 Tiefgaragenplätzen im Landschaftsschutzgebiet geplant ist.
Das Verschweigen der Tatsache „Landschaftsschutzgebiet“ erweckt aber unausweichlich den Eindruck, hier handle es sich um ein „normales Bauvorhaben“. Somit verschleiert das Verschweigen der Nennung Landschaftsschutzgebiet die drohende Schaffung eines Präzedenzfalles für Trudering mit negativen Wirkungen für Grünflächen und Landschaftsschutzgebiete in Trudering und ganz München.

Nachtrag:

Am 17.01.2019 teilte uns ein Vertreter des BA 15 mit, dass die beantragte Änderung auf der Website des BA vorgenommen wurde.