Das Landschafts- und Naturschutzgebiet darf nicht bebaut werden.
Hier in dieser Umgebung ist die Nachverdichtung sehr hoch.
Und der Verkehrsinfarkt ist Programm, wenn die vorgesehene Bebauung durchgeführt werden sollte.
Frau O. R., Hoferichterweg
Eine Planzeichnung, die nach Planzeichenverordnung in zeichnerischer Form Festsetzungen und Geltungsbereich enthält, normalerweise ergänzt um textliche Festsetzungen. Weiter Komponenten ist die Begründung, in der städtebaulichen Ziele und Festsetzungen des Planes erläutert werden. Ergänzt wird der Bebauungsplan (BP) durch …
…muss unter allen Umständen geschützt werden! “Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel, das einen besonderen Schutz erfordert. Zum Schutz der Trinkwasserqualität werden Wasserschutzgebiete von den Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten oder Großen Kreisstädten mit Verordnungen festgesetzt.
Im Landschaftsschutzgebiete (LSG) ist besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich. (§ 26 BNatSchG). Der Fokus des Gesetzes liegt u.a. am Erholungswert, der nicht mit Wohnbebauung vereinbar ist.
Die einzigartige und schützenswerte Lage des Grundstücks an der Fauststraße 90, mitten im Landschafts– und Wasserschutzgebiet qualifiziert es als Naherholungsgebiet für den gesamten Münchener Osten und als dringend benötigten Frischluft-Generator
Lebensqualität und Umweltschutz muss wichtiger sein als eine Quote jährlich zu errichtender Wohneinheiten. Die Stadt München will blindwütig die vorgegebene Quote von jährlich zu errichtenden Wohneinheiten erzielen und opfert dafür langfristig die Lebensqualität und den Umweltschutz. …
Liebe Nachbarn, Unterstützer und Interessierte, einige Infos zum Stand der Dinge Fauststraße 90 und die aktuelle Chronik anbei: 1. Unsere Website www.fauststrasse90.de ist sehr informativ und wird von einigen Kennern aus unserer Runde weiterentwickelt. Bitte reinschauen. …
Das Landschafts– und Naturschutzgebiet darf nicht bebaut werden. Hier in dieser Umgebung ist die Nachverdichtung sehr hoch. Und der Verkehrsinfarkt ist Programm, wenn die vorgesehene Bebauung durchgeführt werden sollte. Frau O. R. Hoferichterweg, Mittwoch, 16.08.2017 (Anmerkung der Redaktion: Es …
Ich bin gegen diese zu groß dimensionierte Bebauung, weil der Verkehrsinfarkt schon heute durch die Niederalmstraße morgens und abends stattfindet.
Das Landschafts- und Naturschutzgebiet darf nicht bebaut werden.
Hier in dieser Umgebung ist die Nachverdichtung sehr hoch.
Und der Verkehrsinfarkt ist Programm, wenn die vorgesehene Bebauung durchgeführt werden sollte.
Frau O. R., Hoferichterweg
Liebe Anwohner, Nachbarn, Unterstützer und Interessierte, unser 20-seitiger Brief mit den Einwendungen und Begründungen gegen die geplante massive Wohnbebauung im Landschafts- und Wasserschutzgebiet an der Fausstraße 90 ist mit über 200 (!!) Unterschriften fristgerecht am …
Hallo, 02.08.2017 “Sind die Zuzügler was Besseres?” – fragt Paul Sterzer, Trudering in seinem in HALLO veröffentlichten Leserbrief zum HALLO-Artikel “80 Wohnungen für die hinterste Wallachei” vom Mittwoch, 2. August: Einerseits leidet die Stadt unter …
meint Paul Sterzer aus Trudering im Lokalblatt HALLO: “Einerseits leidet die Stadt unter zunehmendem Verkehr, hoher Schadstoffbelastung, zunehmender Bodenversiegelung, Überlastung der Behörden und so weiter. Zugleich weist die Stadt Bauland ohne Ende aus – selbstverständlich …