Bundesnaturschutzgesetz § 26 – Landschaftsschutzgebiete
Was ist ein Landschaftsschutzgebiet? Darf dort gebaut werden? Bundesnaturschutzgesetz § 26: (1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- …