Newsletter vom 13.06.2023 – Sonderausgabe

Verehrte Anwohner, Nachbarn, Bürgerinitiativen, Politiker, Journalisten, liebe Leserin, lieber Leser,

Stadtrat wurde falsch informiert

Um es gleich vorwegzunehmen: Die Aussage, wonach der neue Bebauungsplan (Nr. 2119) für die Fauststraße 90 weniger Versiegelung verursachen würde als der bisherige Bebauungsplan aus dem Jahr 1979 (Nr. 1209) ist falsch!

Die Bürgerinitiative Fauststrasse 90 hat das schon von Anbeginn gesagt, mit seriösen, stichfesten Zahlen argumentiert und Dialog angeboten. Richtig ist, dass die versiegelte Fläche im Landschafts- und Wasserschutzgebiet um mindestens 700 m² höher sein würde als bisher. Weil sich immer mehr Bürger für ‚Versiegelung‘ interessieren und der Stadtrat Versiegelung in München eindämmen will, gibt’s diese Sonderausgabe.

Für den 2021 offen gelegten neuen Bebauungsplan Nr. 2119, der sich auf die Fauststraße 90 bezieht, liegt eine Versiegelungsbilanz eines Architektenbüros vor. Demnach sind 5.609 m² versiegelte Fläche geplant.

Die Versiegelungsdaten des alten Bebauungsplans Nr. 1209 haben wir präzise berechnet

  • auf Grundlage der gemäß diesem Bebauungsplan möglichen Bebauung, einschließlich des 1990 vom Planreferat genehmigten 3. Tennisplatzes
  • sowie auf Grundlage der empfohlenen Versiegelungswerte des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung, Breitband, Vermessung.

Demnach sind 4.874 m² versiegelte Fläche möglich.

Ein Unterschied von über 700 m² mehr versiegelter Fläche, wenn der neue Flächennutzungs- und Bebauungsplan umgesetzt und gebaut wird.

Die aktuelle Versiegelung gibt die Versiegelungsbilanz des Architekturbüros mit 5.805 m² an. Also erheblich mehr, als der alte Bebauungsplan zulässt.

Um den aktuellen Wert aufzublähen bedienen sich der Investor und das Planreferat einiger Tricks:

  1. Auf die Anwendung empfohlener Berechnungs-Normen zur Ist-Versiegelung verzichten das Planreferat und der Investor. Referat und Investor generieren eigene Konstrukte.
  2. Längst aufgelassene Tennisplätze werden zu 50 % als teilversiegelt berechnet.
  3. Ein längst naturierter Spielplatz wird mit über 100 m² in der Ist-Bilanz als vollversiegelt angerechnet. Der Planwert des Architekturbüros enthält aber keine Zahl zum geplanten Spielplatz.    
  4. Ein ‘Umgriff‘ im Bebauungsplan mit Einbezug eines städtischen Grundstücks (Flur Nr. 2253/1) im Landschaftsschutzgebiet mit Bebauung (!) wurde konstruiert. Die Bebauung von 130 m² wird dem ausgewiesenen Versiegelungsbestand zu 100 % zugerechnet, nicht aber dem Planwert.
  5. Die geplante Aufweitung des Gehweges (=Versiegelung) fehlt im Planwert.

Unberücksichtigt bleibt in der Plan-Berechnung zudem der im Beschluss genannte Puffer von 5 %. Bei Ausschöpfung kommen zu den 5.609 m² geplanter versiegelter Fläche weitere 250 m² dazu.

Diese beispielhaft genannten und vom Planreferat beförderten Tricks sind investorenfreundlich, schaden aber den postulierten Umwelt- und Klimazielen der Stadt. Diese Tricks dienen ausschließlich der Erhöhung des Versiegelungs-Ist-Wertes und dienen als Fundament für die ganz und gar paradoxe Aussage, durch das bauen von sieben mehrgeschossigen Wohngebäuden mit 80 Wohnungen und über120 Tiefgaragen wird weniger versiegelt als bisher‘.

Alles in allem ein hochgradig unseriöses Vorgehen!

Wollen Mitglieder des Münchner Stadtrats und des Bezirksausschusses 15 Trudering-Riem und wollen der Oberbürgermeister und die Bürgermeisterinnen offenkundig unseriöses Vorgehen sehenden Auges unterstützen?

Auf der webseite der LH München ist zu lesen:

Durch die Bodenversiegelung durch Straßen, Gebäude und gepflasterte und geteerte Plätze wird Pflanzen, Tieren und auch Menschen eine natürliche Lebensgrundlage entzogen. Der sparsame Umgang mit der natürlichen Ressource Boden und Schutz vor vermeidbarer Versiegelung ist ein Schwerpunkt umweltbewusster Kommunalpolitik in Großstädten.

Lösung?

Wegen der erkennbaren Dominanz politischer Vorgaben hat es offensichtlich keinen Sinn, ausschließlich an die intellektuelle Redlichkeit von Bebauungsplanbegründern zu appellieren. Entweder es gelingt uns, die politischen Vorgaben zu ändern, oder es bleibt nur die Beschreitung des Rechtswegs (Normenkontrollverfahren und/oder Popularklage), um das klima- und grundwasserrelevante Landschaftsschutzgebiet in Trudering gegen die Abwägungswillkür der LH München zu verteidigen und damit in der Konsequenz auch weitere Landschaftsschutzgebiete zu erhalten.

Wir hoffen freilich, dass die Befürworter im Münchner Stadtrat endlich den Mut haben, absolut offenkundige und unwiderlegbare Argumente anzuerkennen und gegen eine Bebauung im Landschafts- und Wasserschutzgebiet an der Fauststraße 90 in Trudering zu stimmen.

Auch dazu dient diese Sonderausgabe ‚Versiegelung‘.

Fragen beantworten wir gerne.    Danke für Ihre Unterstützung!   Bitte Info weiterleiten!!  Danke!