Presseinformation vom 09.12.2018

Die Bürgerinitiative hat heute an die Münchner Medien folgende Presseinfo zum Thema “Heckenrodung“ herausgegeben:

 

Bürgerinitiative Fauststrasse90, www.fauststrasse90.de,  
co: Horst Münzinger, Hoferichterweg 13 a, 81827 München,

 

München-Trudering, 09.12.2018 
Bürgerinitiative Fauststraße 90 mahnt Aufklärung an, Heckenrodung im Landschaftsschutzgebiet vermutlich illegal 

 

Die Rodung der rund 100 Meter langen und dichten Laubhecke auf dem Grundstück entlang der Fauststraße 90 bereitet Nachbarn und der Bürgerinitiative Fauststraße 90 große Sorgen. Was sind die Gründe für die Rodung und gab es eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde? Oder handelt es sich um einen gesetzeswidrigen Fall vorsätzlicher Umweltschädigung? Die Sorgen sind nicht unbegründet, denn das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet und soll nach dem Willen des Eigentümers und Immobilieninvestors Optima Ägidius mit sieben Wohnblocks und einer Tiefgarage für über 100 Autos bebaut werden.  

Nach Bekanntwerden der Baupläne hatten Anwohner bei der Unteren Naturschutzbehörde im Münchner Planungsreferat nachgefragt. Doch Auskünfte wurden unter anderem wegen einer Stadtratsentscheidung, „der man nicht vorgreifen wolle“, verweigert. Nach eineinhalb Jahren und weiteren hartnäckigen Anläufen erklärte nun die Leiterin des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, Prof. Dr. Elisabeth Merk, dass der Grundeigentümer bei einer Anhörung im ersten Quartal 2017 die Beseitigung von Bäumen und Gehölzen mit der Schädigung durch den Borkenkäfer begründet habe. Dabei verweist sie auf eine seit September 2016 gültige Allgemeinverfügung des Kreisverwaltungsreferats zur Überwachung und Bekämpfung von Nadelholzborkenkäfer.

Über den Zusammenhang zwischen Laubhecke und Nadelholzborkenkäfer wundert sich die fachlich gerüstete Bürgerinitiative. Denn Forstspezialisten zufolge interessieren sich Nadelholzborkenkäfer nicht für Laubbäume und Laubgehölz. 

Das Verhalten des Planungsreferats nährt Spekulationen und es wächst der Verdacht, dass Bäume und Hecke, wie Nachbarn berichten, bereits im Frühjahr 2016 abgeholzt wurden, aus Gründen, die mit der geplanten und umstrittenen Bebauung der ökologisch wertvollen Grünfläche zu tun haben könnten. 

Vermutlich aber ohne amtliche Genehmigung und unter Missachtung der strengen naturschutzrechtlichen Vorschriften. „Der Grund für die Rodung könnte sein, dass schlicht und einfach Fakten geschaffen werden sollen, die das Referat offenbar großzügig duldet.“ so der Sprecher der Bürgerinitiative Horst Münzinger. Schließlich hat das Planungsreferat mitgeteilt, dass die Fauststraße an dieser Stelle auf die planmäßig möglichen 8 Meter verbreitert werden soll. Zudem ist ja auch noch der Bau einer Buswendeschleife vom Bezirksausschuss beantragt worden. Die Planungen würden auch erklären, warum bisher keine Nachpflanzungen erfolgten, obwohl die Untere Naturschutzbehörde dies regelmäßig einfordert. So wurde einem Nachbarn, der mit seinem Garten an das Grundstück der Optima Ägidius angrenzt und 2016 wegen Fällungen von Fichten  innerhalb eines Jahres Ersatzpflanzungen zu leisten hatte, bei nicht rechtzeitiger Auflagenerfüllung mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro gedroht. 

Fragwürdige Entscheidungsgrundlage für Stadträte

Dreist und wahrheitswidrig nennt die Bürgerinitiative die Beschreibung des Landschaftsbildes im baurelevanten Aufstellungsbeschluss, den das Planungsreferat im Oktober 2016 dem Münchner Stadtrat vorgelegt hat. Denn darin ist vermerkt, dass die Freizeitanlage von der Fauststraße aus aufgrund der dichten Gehölzbestände nahezu nicht einsehbar ist. „Schlimm ist, dass der gesamte Aufstellungsbeschluss Wahrheitswidriges und Fragwürdiges enthält und dennoch den Stadträten zur Entscheidung gegeben wurde“, so die Bürgerinitiative.“ Sie fordert deshalb die Stadträte und den Oberbürgermeister auf, die dem Beschluss folgende Entscheidung zur Schaffung von Wohnbaurecht im Landschaftsschutzgebiet zurückzunehmen.        

Des Weiteren hat die Bürgerbewegung bereits Anfang November die Leitung des Planungsreferats aufgefordert, zu den Unstimmigkeiten konkret und seriös Stellung zu nehmen. Doch das wird vor Jahresende nicht mehr möglich sein, ließ das Referat bereits mitteilen. 

Fotos: Fauststraße 90 mit und ohne Laubhecke. Die Bürgerinitiative Fauststraße 90 vermutet einen illegalen Kahlschlag im Landschaftsschutzgebiet und ärgert sich über das beständige Schweigen der Unteren Naturschutzbehörde.   

Informationen unter www.fauststrasse90.de.  

 

Kontakt:

Bürgerinitiative Fauststrasse90
redaktion@fauststrasse90.de

 

Vor der Rodung:

Fauststr. 90 nach Osten, 2014 (Foto W. Laufs, BUND)
Fauststr. 90 nach Westen 2014 (Foto W. Laufs, BUND)

Nach der Rodung:

 

Fauststrasse 90 nach Osten 2017
Fauststr. 90 nach Osten, 2017.
Fauststr. 90 nach Westen 2017

 

Eine Übersicht über alle Presseinformationen der Bürgerinitiative finden Sie hier: Presseinfo