Auf Forderungen der Bürgerversammlung Trudering-Riem nach einer unabhängigen Versiegelungsbilanz wurde eine Versiegelungsbilanz des Investors zur Ansicht vorgelegt. Nach eingehender Prüfung dieses Dokuments ergeben sich gravierende Abweichungen zu Gunsten des Investors, um den Planungsbehörden ein stark geschöntes Bild zu präsentieren.
Im Bestand zeigt die vorgelegte Investoren-Versiegelungsbilanz insgesamt 5.805 qm Flächen mit unterschiedlichem Versiegelungsgrad. Eine Nachmessung dieser Flächen ergibt 5.483 qm und damit eine Differenz von mehr als 300 qm. Als Grundlage wird ein Aufmaß angegeben, das auf diese Abweichung überprüft werden muss. Daher muss dieses Aufmaß veröffentlicht werden.
Bei der Berechnung der Versiegelung verwendet die Investoren-Versiegelungsbilanz willkürliche Werte für den Versiegelungsgrad, z.B. 50% bei den Tennisplätzen. Diese sogenannten Abflussfaktoren werden vom Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Bandbreite und Vermessung für verschiedene Bodenversiegelungsarten klar definiert. Werden die behördlichen Werte für die Versiegelung zu Grunde gelegt, dann ergibt sich für den IST-Wert der Versiegelung eine Fläche von 4.740 qm, also ein um mehr als 1.000 qm geringerer Wert als in der Investoren-Versiegelungsbilanz.
Im Gesamtergebnis würde die Versiegelung auf dem Gelände Fauststraße 90 nicht verringert, sondern um ca. 1.000 qm vergrößert.
Zusätzlich würde bei Neubau ein riesiger, monolithischer Tiefgaragenkörper in das Gelände verbaut, der ein viel massiveres Hindernis für den Wasserabfluss darstellt als die existierende Bebauung, die im Vergleich eher kleinteilig ist und viele unversiegelte Zwischenräume zum Wasserabfluss frei lässt.
Der Bebauungsplan ist unter dem Gesichtspunkt der Bodenversiegelung verheerend.