Versiegelung – Baureferat contra Realität

Schon vom ersten Tag an war eines der Hauptargumente für die Bebauung der Fauststraße 90 der Standpunkt, dass das Grundstück ohnehin schon großflächig versiegelt sei, eine Neuversiegelung werde nicht stattfinden. Rodungs- und Mäharbeiten auf dem Gelände sollten diesen Eindruck unterstützen.

 

Aber wie sieht die Realität im Frühjahr 2018 (Fotos vom 15. Juni 2018) aus?

Es ist uns in diesem Jahr gelungen, das rechtzeitig zu dokumentieren, bevor der Hausmeisterservice des Grundstückseigentümers wieder zum Mähen da war:

Trotz der großen Hitze und Trockenheit im April und Mai dieses Jahres hat sich das Gelände ganz von selbst wieder in ein blühendes Biotop verwandelt. Die (laut Aussage des Baureferats) versiegelten Flächen sind mit hüfthohen Gräsern und Bodendeckern bewachsen .

 

 

 

Der Bewuchs der seit über 20 Jahren unbespielten Tennisplätze – der Ascheboden war schon vor langer Zeit entfernt worden – ist nun wieder vergleichbar mit dem anderer Lichtungen im Landschaftsschutzgebiet des Truderinger Waldes.

 

 

 

 

 

Von Versiegelung kann vor Ort keine Rede mehr sein.

 

 

 

 

 

 

Selbst die ehemaligen Parkbuchten lassen jetzt deutlich erkennen, warum es sich bei diesen Flächen unserer Ansicht nach keineswegs um eine Vollversiegelung handelt.

Wir fragen uns nun: Kann und darf eine so folgenschwere Entscheidung, wie die Bebauung eines Landschaftsschutzgebiets, rein nach Aktenlage und unter Vernachlässigung der realen Situation vor Ort getroffen werden? Die ohnehin schon widersprüchlichen Aussagen der öffentlichen Stellen zum Ausmaß der Versiegelung werden durch einen Blick auf das Gelände nämlich schnell ad Absurdum geführt.

 

Sollten diejenigen, die über die Zerstörung des Landschaftsschutzgebietes entscheiden werden (Stadträtinnen und Stadträte) und damit möglicherweise einen Präzedenzfall für ganz München schaffen, nicht besser die realen Umstände in ihre Überlegungen mit einbeziehen? Zumal auch viele derjenigen MünchenerInnen, die nicht grundsätzlich gegen eine Bebauung eingestellt sind, diese Meinung nur aufgrund der Aussagen des Planungsreferats vertreten.