Newsletter vom 22.10.2024

Verehrte Anwohner, Nachbarn, Bürgerinitiativen, Politiker, Journalisten,
liebe Leserin, lieber Leser,

Brand im Freizeitgelände an der Fauststraße 90

Am Donnerstagabend (17.10.) und am Freitagabend (18.10) war die Feuerwehr im Gelände der Fauststraße 90. Beim ersten Einsatz brannte das Nebengebäude, beim zweiten Einsatz schlug der Rauchmelder Alarm, aktiviert vom kalten Rauch des Vorabends. Anwohner hatten die Feuerwehr gerufen. Die Polizei war vor Ort und klärt die Brandursache. Auf die Bauplanung an der Fauststraße 90 dürfte  laut Rechtsanwalt der Brand keine Auswirkung haben.

Die BI Fausstrasse90 erhebt Klage

Die Bürgerinitiative Fauststrasse90 – Hände weg vom Landschaftsschutzgebiet! erbebt mit einem Fachanwalt Popularklage gegen den Beschluss des Münchner Bauausschusses vom 10.7.2024, Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2119. Die Bürgerinitiative Pro Fürstenried hatte bereits zu Beginn 2024 in ihrer Sache eine Popularklage gestartet.

Bürgerversammlung am 10.10.24  – keine mündliche Antwort

Bei der BV am 10.10.24 stellten wir Anfragen betreffend die Fauststraße 90.

1. Heizkonzept für den geplanten Wohnungsbau im Landschaftsschutzgebiet.

Die BV hatte bereits 2023 den Antrag zur Klärung der Energieversorgung genehmigt. Grund für den Antrag war die ab 2024 bei Neubauten wirksame Pflicht mindestens 65 % erneuerbare Energie einzusetzen. Das geplante Blockheizkraftwerk, betrieben mit Gas, erfüllt diese Vorgabe nicht. Im aktuellen Beschluss ist nun immer noch ein Blockheizkraftwerk vorgesehen. Ergänzt um eine Vereinbarung mit dem Planungsbegünstigten im Städtebaulichen Vertrag, auf mindestens 50 % der Dachflächen technische Anlagen für aktive Solarnutzung zu errichten.

In der Bürgerversammlung 2024 konnte die Anfrage mit dem Hinweis auf die Verpflichtung des Einsatzes von 65 % erneuerbarer Energien nach dem Gebäudeenergiegesetz 2024 (GEG) und dem Text im aktuellen Beschluss mündlich nicht beantwortet werden.  Das Planungsreferat war nicht mehr vertreten. Es erfolgt schriftliche Beantwortung.

2.   Mobilfunkmast im Landschaftsschutzgebiet und Regresspflicht

Gefragt wurde, ob der vor kurzem im Landschaftsschutzgebiet an der Fauststraße 90 aufgestellte Mobilfunkmast mit der Münchner Landschaftsschutzverordnung vereinbar sei und das Planungsreferat davon wisse.

Gefragt wurde auch nach der Regresspflicht der Stadt München. Hat der Stadtrat zum bestehenden Baurecht gemäß qualifiziertem Bebauungsplan für die Freizeitanlage neues Baurecht geschaffen, um einer Regresspflicht zu entgehen? Eine Regresspflicht, die es vielleicht gar nicht gab?

Nach einem SZ-Artikel über das Sollner Feld, sind gemäß Planungsreferat Regressansprüche nicht zu befürchten, da kein Baurecht entzogen wurde. Der Stadtrat hatte eine lang überlegte Wohnbebauung des Sollner Feldes trotz Investoreninteresse vor kurzem abgelehnt. An der Fauststraße 90 wurde das geringe alte Baurecht erst durch den aktuellen Beschluss aufgehoben und neues deutlich größeres geschaffen. Falls das durch den Stadtratsbeschluss neu geschaffene Baurecht durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird, gerät dann die LH München in eine Regresspflicht gegenüber dem Bauwerber?

Auf die exorbitante Wertsteigerung 2020 von 6 € auf 2.340€ pro m² allein durch Umwidmung der Nutzungsart Wald auf die Nutzungsart Wohnungsbau wurde hingewiesen.

Auch diese Fragen konnten mündlich nicht mehr beantwortet werden. Wir bekommen schriftlich Nachricht.

Fragen beantworten wir gerne.   Danke für Ihre Unterstützung!   

Bürgerinitiative Fauststraße 90 – https://www.fauststrasse90.de/