Verehrte Anwohner, Nachbarn, Bürgerinitiativen, Politiker, Journalisten,
liebe Leserin, lieber Leser,
Fauststraße 90 auf der Tagesordnung für Sitzung am 10./11.7.2024
In diesen Tagen entscheidet der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung über die Entwürfe des Münchner Planungsreferats zum neuen Flächennutzungsplan und zum neuen Bebauungsplan betreffend die Fauststraße 90. Auf der Tagesordnung für den 10.7.2024, steht unter TOP 8:
8.: Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich VI/31 Fauststraße (südlich), Schanderlweg (östlich) Endgültiger Beschluss Stadtbezirk 15 Trudering – Riem
Den mit Anlagen 362 Seiten umfassenden Entwurf des Satzungsbeschlusses und der Bürgerversammlungsempfehlungen- und Anfragen sowie der Stellungnahmen des Planungsreferats hierzu nahm der Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem im Mai 2024 zur Kenntnis. Den Empfehlungen und Anregungen der Bürgerversammlungen stimmte der BA15 zu. Nach der im Entwurf des Planungsreferats enthaltenen Meinung sind die Planungsziele städtebaulich und landschaftsplanerisch passend.
Demgemäß ist es auch vor der zunehmenden Klima- und Umweltsensibilität, den dringenden Warnungen von Wissenschaftlern und Politikern und entsprechender Forderungen der Gerichte und der Bevölkerung statthaft, in einem Münchner Landschafts- und Wasserschutzgebiet, das sich im regionalen Grünzug Nr.11. mit der Funktion Luftaustausch befindet, einen Wohnkomplex mit Tiefgarage zu bauen. Die bestehende kleine Freizeitanlage soll abgerissen werden. Sie soll nicht für Soziales, Umwelt und Sport verwendet werden. Bei Nichtzustimmung zu den Plänen und zur Wohnbebauung kann aber eine Nutzung der Gebäude und des Geländes laut Referat jederzeit wieder aufgenommen werden.
Wir haben wie folgt an die Mitglieder im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung appelliert:
Bitte lehnen Sie den Entscheidungsvorschlag (=Zustimmung) der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 V 13015 und Sitzungsvorlage Nr. 20-26 V 12289 ab!
Warum?:
- Das Referat hat noch bis 2013 aus naturschutzrechtlichen Gründen (Klima, Erholung, Grünkorridor) eine Bebauung im Landschafts- und Wasserschutzgebiet (teils Bannwald) an der Fauststraße 90 abgelehnt.
- Nach 2013: 7 Wohnhäuser mit etwa 80 Wohnungen und über 100 Tiefgaragen sollen an der Fauststraße 90 gebaut werden. Naturschutzrechtliche Belange (Klima, Erholung, Grünkorridor) spielen nun in der Abwägung des Planungsreferats eine untergeordnete Rolle!
- Die Erlaubnis zum Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet wird von der Unteren Naturschutzbehörde in Aussicht gestellt (Seite 352)!
- Die Versiegelung wurde vom Referat mehrmals geschätzt und verändert
- Amtliche Empfehlungen zur Erstellung einer qualifizierten Versiegelungsbilanz wurden abgelehnt; eine vom Referat geprüfte Bilanz vorgelegt.
- Diese geprüfte Bilanz ist nicht korrekt. Unsere Fragen unbeantwortet. Der Bau verursacht nachweislich massive Versiegelung im Landschaftsschutzgebiet! Ein Vergleich des bisherigen (Nr. 1209) und des geplanten Bebauungsplans (Nr. 2119) zeigen dies!
- Die Fauststraße ist sehr eng. Auch mit geplanter Erweiterung des Gehwegs (zu Lasten Landschaftsschutzgebiet) für den ÖPNV nicht erreichbar.
- Fragen Sie bitte nach dem Energiekonzept das dem GEG (2024) entspricht! Denn das geplante Block-Heizkraftwerk lauft mit Gas = fossiler Brennstoff. Photovoltaik-Anlagen reichen nicht aus.
Bitte lehnen Sie den Entscheidungsvorschlag der Sitzungsvorlage ab! (Satzungsbeschluss und Stellungnahmen zu Empfehlungen und Anfragen der Bürgerversammlungen). Die Nutzung der Sportanlage kann jederzeit wieder aufgenommen werden! Planungsreferat, Seite 346, 9.2.8.
Fragen beantworten wir gerne. Danke für Ihre Unterstützung!
Bitte Info weiterleiten!! Danke!