Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 2119 für die Fauststraße 90 wird stattfinden im Zeitraum 9.06. – 9.07.2021.
Die Auslegung findet statt im Auslegungsraum des Planungsreferates in der Blumenstr. 28b). Darüber hinaus gibt es die Online-Auslegung.
Dies ist die letzte Gelegenheit, Einwände gegen die Bebauung des Landschaftsschutzgebiets an die Planungsbehörde zu senden. Deshalb bitten wir alle Unterstützer, Ihre Einsprüche gegen das Bauvorhaben schriftlich beim Planungsreferat einzureichen.
Adresse:
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnug
Blumenstraße 28b
80331 München
Die Einsprüche sollten individuell für jeden Absender formuliert werden (kein Massenschreiben), um die Vielfalt der Problematik deutlich zu machen. Daher macht ein Musterbrief keinen Sinn.
Als Begründungen für den Einspruch kommen u.a. folgende Themen in Frage:
- Bebauung im Landschaftsschutzgebiet ist grundsätzlich nicht zulässig und läuft dem Schutz zuwider.
- Die Bebauung im LSG wird weitere Baumaßnahmen in den Münchner Schutzgebieten erzeugen.
- Der Naturschutz wird erheblich beeinträchtigt. Das “Öko-Label” für das Projekt ist reines Marketing. Dies betrifft auch den Waldkorridor, der nicht
- Die Verkehrssituation in der Grenzkolonie lässt das erhöhte Verkehrsaufkommen nicht zu. Der Zuwachs an Verkehr, Lärm und Emission bedeutet eine Vervielfachung gegenüber heute.
- Die Verkehrssicherheit, insbesondere für Fahrradfahrer, wird sehr stark beeinträchtigt.
- Bei winterlichen Verhältnissen wird die Befahrung der Fauststraße/Schwedensteinstr. fast unmöglich.
- Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge wird massiv behindert.
- Der Parkraum wird überfüllt, der Parkdruck wird “wilde Parkplätze” im Wald schaffen.
- Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ist schlecht, die Bushaltestelle weit entfernt, die Taktzahl niedrig. Dies erzeugt wiederum mehr PKW-Verkehr.
- Der Klimaschutz für den Münchner Osten wird beeinträchtigt, da die Gebäude in eine wichtige Kaltluftschneise gebaut werden.