Newsletter vom 24.02.2021

Denn sie wissen, was sie tun

Verehrte Anwohner, Nachbarn, Bürgerinitiativen, Politiker, Journalisten, liebe Leserin, lieber Leser

Entgegen Expertenwarnungen und entgegen offensichtlicher Fehlinformationen und zahlreicher Ungereimtheiten im Planungsverlauf haben Stadträtinnen und Stadträte der SPD und der CSU am 3.Februar 2021 im Planungsausschuss den Entwurf eines neuen Bebauungsplans für die Fauststraße 90 gebilligt und somit der irreparablen Beschädigung einer klimatisch wertvollen Grünfläche durch Umwandlung in Wohnbauland zugestimmt.  

Wie auf Knopfdruck hatten SPD und CSU kurz nach der OB-Wahl 2014 die Einleitung der Bauplanung im Landschafts- und Wasserschutzgebiet beantragt. FDP-Fraktionschef Dr. Michael Mattar richtete schon 2013 – nach Kauf des Grundstücks durch Investor Optima Ägidius – eine Bauanfrage an das Planungsreferat, das bis 2014 Bauanfragen stets negativ beschied und stattdessen die Entwicklung zur Grünfläche empfahl. Sein Nachfolger, FDP-Stadtrat Prof. Dr. Jörg Hoffmann, gleichzeitig Aufsichtsrat der Optima Ägidius, stimmte im Ausschuss ebenfalls dem neuen Bebauungsplan zu.

Am 3. März 2021 entscheidet nun die Vollversammlung des Münchner Stadtrats über die Änderung des Flächennutzungsplans. Aus einer Sportfläche für Erholungszwecke soll im Landschafts- und Wasserschutzgebiet ein Wohngebiet werden für sieben mehrgeschossige Wohnblocks mit 76 Wohnungen und weit über 100 Tiefgaragen. Wer die Verhältnisse dort kennt und wer weiß, dass in und an der Grenzkolonie Trudering über 1.300 Wohnungen außerhalb des Landschaftsschutzgebiets entstehen und in anderen Stadtvierteln (wie z. B. Obergiesing) hektarweise Industriebrachen leer stehen, kommt aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus.

Wundersame Entdeckung bisher unbekannter baulicher Anlagen

Offensichtlich sind dem Planungsreferat erst jetzt die baulichen Anlagen und weitere Versiegelungen auf dem städtischen Grundstück (Flur-Nr. 2253) aufgefallen. Sie gelten unisono als ungenehmigt und sollen nun gemäß Referat entfernt werden. In der Versiegelungsbilanz werden diese Anlagen als versiegelte Fläche in der Ist-Bilanz gelistet. In der Plan-Bilanz sind sie hingegen nicht ausgewiesen. Obwohl die Entfernung dieser Anlagen nicht im Zusammenhang mit dem geplanten Bau steht, wird sie als positiver Entsiegelungseffekt angerechnet!

Tennisplätze hingegen, die auf dem geplanten Baugrundstück bereits vor über 25 Jahren abgetragen wurden, werden entgegen amtlicher Berechnungsmethoden vom PLAN-Referat als mit  50 % Versiegelung und damit viel zu hoch belastet. Diese Berechnung hilft freilich dem Investor – und die Mehrheit der Kommunalpolitik im BA 15 Trudering-Riem und im Stadtrat nimmt diese Ungeheuerlichkeit unfassbar schweigend und widerspruchslos hin – und stimmt zu! Warum?

Bekannt ist allen Beteiligten, dass das monströse Bauvorhaben ermöglicht werden kann, wenn die aktuelle Versiegelung unter allen Umständen höher ist als die geplante Versiegelung.

Viele Politiker weichen aus

Nachweislich Seltsames und Fragwürdiges zur Entstehung und Entwicklung der Bauplanung –  Details, Widersprüche, Fehlerhafte Angaben, Unterlassungen, Verschleppungen, Beschönigungen – gaben immer wieder Anlass dazu, Medien und Politiker auf eklatante Mängel von fehlerhaften Angaben im Aufstellungsbeschluss über die widerrechtliche Heckenvernichtung bis hin zur fragwürdigen „Ermittlung“ von Versiegelungsdaten hinzuweisen.

Es geht immerhin um die monströse Bebauung eines für den Klimaschutz bedeutsamen Landschaftsschutzgebiets! Und es geht um die Vermeidung eines Münchner Präzedenzfalles sowie um eine von Sozialdemokraten und Christsozialen geförderte unsoziale Bereicherung eines Investors! – Nicht um die Schaffung günstigen Wohnraums.

Viele Kommunalpolitiker haben jedoch auf unsere Hinweise und dringenden Gesprächsbitten nicht oder ausweichend reagiert. Oder stellten wie „auf Befehl von oben“ den Kontakt zu uns ein. So etwa OB Dieter Reiter (SPD), die SPD-Fraktionschefin im Münchner Rathaus, Anne Hübner, SPD-Stadtrat und Greencity-Mitglied Andreas Schuster, weitere SPD-Stadträte und etliche Mandatsträger der CSU im Münchner Stadtrat. Auch Greencity entzog sich einer Zusammenarbeit zur Rettung des Landschaftsschutzgebiets.

Häufig folgte der Hinweis – manche nennen es auch Ausrede – “Warten wir den Billigungsbeschluss ab…“  Warten? Auf was? – Es bleibt der üble Nachgeschmack des Nicht-Dürfens, des Nicht-Wollens und des Nicht-Könnens. Es bleibt der üble Nachgeschmack von Zwang, Verstrickung und Klüngelei. Es bleibt die Erfahrung, als engagierte Bürgerin und engagierter Bürger, von gewählten Volksvertretern nicht gehört werden zu wollen und im Stich gelassen zu werden.

So geht´s weiter – machen Sie mit!

Nach unseren etlichen Informationen kennen Stadträtinnen und Stadträte die vielen fatalen Nachteile einer Bebauung. Keinesfalls wiegen sie die theoretischen Vorteile einer Bebauung – so es sie ernsthaft gibt – auf.

Nähmen die Stadträtinnen und die Stadträte der SPD und der CSU die von Experten dokumentierten irreparablen Nachteile einer Wohnbebauung ernst und entschieden sie sich gegen den Entwurf eines neuen Flächennutzungsplans wäre das ein weit über München hinausgehendes Zeichen für die Glaubwürdigkeit der Volksparteien und ihres oft propagierten Klima-, Arten- und Umweltschutzes. (MM vom 9.2.2021: SPD will mit Umwelt und Verkehr im Superwahljahr 2021 punkten. / MM vom 23.2.2021: „Der offene und atmende Boden ist unsere Lebensbasis“, CSU-Mann Josef Göppel, „Wir müssen grüner werden“, MP Dr. Markus Söder, usw.)

Stimmen diese Volksparteien aber für eine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet, besteht nach Veröffentlichung der Beschlüsse und der dazugehörigen Nachweise eine vierwöchige Einspruchsfrist. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann in diesem Zeitraum schriftlich Einwände mit Begründung gegen die Bebauung an das Planungsreferat richten.   Adresse:

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Servicezentrum der Lokalbaukommission
Blumenstr. 28b
80331 München

Mit externen Spezialisten und Beratern arbeiten wir aktuell weiter an einem tragfähigen Konzept zur Aufzeichnung eklatanter Planungs-Mängel, zur Vermeidung von Verkehrschaos und Gefährdung radelnder Verkehrsteilnehmer und Kinder sowie zur sinnvollen Nutzung der Freizeitanlage für Soziales, Einfachsport und Umwelt – wie bereits im BA 15 beantragt und von SPD und CSU abgelehnt.

Mit Unterstützung und in Zusammenarbeit mit den Anwohnern, der Nachbarschaft, großer Teile der Bevölkerung, Münchner Bürgerinitiativen und Verbände und mit mutigen Politikern bleiben wir am Ball!   

Unser Spendenkonto für die Bezahlung externer Spezialisten:    
IBAN:  DE30 5001 0517 5424 5790 58 (ING DiBa),
Stefan Bürger, BI-F90-Kontoverwalter.

Fragen beantworten wir gerne.    Danke für Ihre Unterstützung!   Bitte Info weiterleiten!!  Danke!

Bürgerinitiative Fauststraße 90  Co: Horst Münzinger,
Tel.: 089 439 12 66 / 0176 44 64 64 98