Newsletter vom 24.05.2020

Verehrte Anwohner, Nachbarn, Bürgerinitiativen, Politiker, Journalisten, liebe Leserin, lieber Leser 

Wir kennen es vom dramatischen Kahlschlag der üppigen Heckenlandschaft im Landschaftsschutzgebiet (LSG) an der Truderinger Fauststraße 90. Unsere Hinweise, Fragen und Proteste blieben zunächst ohne Reaktion.  Doch dann gibt das PLAN-Referat zu, dass die Rodung im LSG rechtswidrig war. Wie von uns vermutet. Ob sich Ähnliches nun wiederholt? Schon lange bezweifelt unserer Bürgerinitiative, dass es „erste Gutachten zum Verkehr und Natur- und Artenschutz“ gibt, wie es das PLAN-Referat im Aufstellungsbeschluss vom 12. Oktober 2016 „zur Eruierung der Entwicklungsmöglichkeiten“der Grünfläche im Landschafts- und Wasserschutzgebiet an der Fauststraße 90 für den Münchner Stadtrat geschrieben hat.  

Stimmen unsere Zweifel, so wäre zu befürchten, dass Oberbürgermeister Dieter Reiter und die Stadträtinnen und Stadträte, die im Oktober 2016 über den Aufstellungsbeschluss zu entscheiden hatten, getäuscht wurden. Sie durften glauben, dass belastbare Gutachten zum Verkehr, und zum Natur- und Artenschutz zur Einschätzung der Bebaubarkeit des Grundstücks vorliegen. Dann würde die Liste irreführender Inhalte im Beschluss (Versiegelung, Straßenbreite, Landschaftsbild usw.) beachtlich verlängert.  Getäuscht fühlen dürften sich dann auch jene Mitglieder im Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem und die Öffentlichkeit, die geglaubt haben, mit den Gutachten gäbe es allgemein vertrauenswürdige und belastbare Entscheidungshilfen.  

Vermutung erhärtet sich!

Ein halbes Jahr nach unserem ersten schriftlichen Antrag an das PLAN-Referat  vom 31. Oktober 2019, dem mehrere Erinnerungen und ein Neuantrag folgten, weil der Erstantrag im PLAN-Referat nicht auffindbar war, konnten wir am 22. Mai 2020 im PLAN-Referat Einsicht in Unterlagen zur Bauplanung nehmen. Mehrmals beantragt war die Einsichtnahme in die oben genannten Gutachten und in den Umweltbericht sowie in weitere Unterlagen zur Bewertung  naturschutzrechtlicher Belange.

Mit Datum vor Beschlussfassung am 12.10.2016 konnten wiraber lediglich eine naturschutzfachliche Voreinschätzung vom 12.01.2015 sowie Bestandspläne (Vegetation und Struktur) von 2015 und 2016 einsehen. Das naturschutzfachliche Gutachten zur Prüfung artenschutzrechtlicher Vorschriften datiert vom 29.11.2019 und die Verkehrsuntersuchung vom Oktober 2017. Nicht vorgelegt wurden die von uns zur Einsicht beantragten Gutachten zum Verkehr und Natur- und Artenschutz, wie sie gemäß Aufstellungsbeschluss vom Oktober 2016 existiert haben müssen. Vielleicht gibt es sie nicht.

Konflikt Überbauung

Die vorgelegte „Naturschutzfachliche Voreinschätzung“ vom 12.01.2015 wird im Fazit als eine „sehr grobe Vorabbewertung“ charakterisiert, diekeine fundierte Bewertung im Hinblick auf Artenschutz darstellt.  Bemerkenswert ist in der ebenfalls vorgelegten Strukturtypenkartierung, aktualisiert 2017, ein Hinweis zur Dokumentation. Demnach ist gemäß Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im PLAN-Referat und dem Münchner Referat für Gesundheit und Umwelt  in der Aktualisierung  der Kartierung 2017 nur die Ersterhebung 2014 und 2015 als Grundlage zu berücksichtigen. Die im Bericht 2016 erfolgte Dokumentation der Ausholzungs- und Pflegearbeiten aber nicht.

Das Naturschutzfachliche Gutachten zur Prüfung artenschutzrechtlicher Vorschriften vom  28.11.2019 listet unter dem Punkt „Konflikt Überbauung“ mögliche Folgen auf: 

  • Durch die geplante Wohnbebauung mit ihrer Infrastruktur und die damit verbundene Versiegelung der Flächen könnten Lebensräume streng geschützter Arten verschwinden.
  • Durch die Baumaßnahmen könnten Tiere gestört, verletzt oder getötete werden.
  • Durch die Baumaßnahme würden (potenzielle) Teil-Lebensräume von Arten entfernt bzw. so verändert, dass sie hinterher nicht mehr nutzbar sind.
  • Durch Bau und Betrieb können auf den Flächen lebende und/oder vorbeiwandernde Tiere durch Vibration, künstliches Licht u. ä. gestört werden.
  • Gefährdung der abwandernden Tiere durch den Verkehr (Straße).
  • Der anstehende Boden wird abgedeckt. Die eher kühl-feuchten Bedingungen durch die aktuell immer noch relativ hohe Beschattung am Südrand ändern sich durch die Bebauung bei entsprechender Exposition in Richtung trocken-warmer Verhältnisse.

Unseriös hochgerechnete  Versiegelungsdaten …

Im März 2019 wurde uns vom PLAN-Referat die Übermittlung einer Versiegelungsbilanz zugesagt. Wir erhielten keine.  Die am 22. Mai einsehbare Bilanz des Architekten stammt vom 20.01.2020 und weist  5.805 m² aktuell versiegelte Fläche aus. Damit wird die bisherige Angabe des Investors  Optima Ägidius übertroffen und auch ganz erheblich der Wert 4.460 m², der sich nach amtlich-offiziellen Versiegelungsparametern errechnet. Zudem weicht die neue Zahl auch von den bisher vier voneinander abweichenden Angaben aus dem PLAN-Referat ab. Mit leicht durchschaubaren Rechentricks wurde der Wert massiv nach oben getrieben. Die Steigerung ist aus Investor-Sicht  notwendig, denn bei künftig 5.690 m² Versiegelungsfläche soll die Bilanz zeigen, dass die Versiegelung im LSG reduziert wird. Allerdings bleiben die mit dem Neubau geplante Aufweitung der Fauststraße auf acht Meter sowie der vom Bezirksausschuss angedachte Bau einer Buswendeanlage (beides im LSG) vollkommen unberücksichtigt.

… sollen Kommunalpolitik locken?

Will der Investor die Stadträtinnen und Stadträte und die Mitglieder im Bezirksausschuss sowie die Öffentlichkeit locken? Vielleicht. Vor allem aber will der Investor Optima Ägidius im Landschaftsschutzgebiet bauen. Dazu braucht er Befürworter und die Mehrheit der Entscheider im Stadtrat, die per Beschluss demnächst eine kostengünstige LSG-Grünfläche in wertvolles Bauland umwidmen soll.

Interessierte und verantwortungsvolle Stadträtinnen und Stadträte werden dies nicht guten Gewissens tun können. Zu bekannt ist die fachlich begründete, nachweislich konsequent ablehnende Haltung der Unteren Naturschutzbehörde zum Wohnungsbau im LSG, die erst mit dem Stadtratsantrag von SPD und CSU kurz nach der OB-Wahl 2014 verstummte. Bekannt sind auch die begründeten Ablehnungen durch den BUND Naturschutz und etlicher Kommunalpolitiker/innen sowie Hinweise zur ökologischen Bedeutung in Studien der LH München. Bekannt sind auch die irreführenden und beschönigenden Angaben in der Beschlussvorlage des PLAN-Referats und die Ungereimtheiten im Umgang mit Bürgeranfragen.  Bekannt  sind auch das Interesse und der Rechtsverstoß im LSG (Hecke) des Investors und Grundeigentümers, der sich als ökologisch orientierter Bauherr gibt.  Noch Fragen?

Beantworten wir gerne und stellen Unterlagen zur Verfügung. Danke für Ihre Unterstützung!  

Bitte Info weiterleiten!!  Danke!

Bürgerinitiative Fauststraße 90 – https://www.fauststrasse90.de/

Co: Horst Münzinger, Tel.: 089 439 12 66 / 0176 44 64 64 98