Heckenrodung war unzulässig

Unter dieser Headline berichtet “Hallo München“ in der Ausgabe vom 24.07.2019 über den IST-Stand der Bemühungen, das Landschaftsschutzgebiet an der Fauststraße zu erhalten. Seit zwei Jahren bemüht sich die Bürgerintiative “Fauststraße 90“, die wahren Hintergründe aufzudecken, warum einige wenige Stadträte von SPD und CSU mit allen Mitteln versuchen, den Bau einer Luxus-Wohnanlage im Landschaftsschutzgebiet voranzutreiben.

Die Bürgerinitiative hatte in zahlreichen Briefen an das Planungsreferat und an die Untere Naturschutzbehörde gerügt, dass eine ca. 100 Meterlange Laubholzhecke auf dem Grundstück durch den Investor (ein Tochterunternehmen der Optima Ägidius) ohne Genehmigung, ohne Grund und ohne jeden Skrupel restlos entfernt wurde. Die Liste der Versuche von Referatsleitung und zuständigen Sachbearbeitern, diese Rüge zu ignorieren, ist lang.

Doch nun konnte die Referatsleiterin, Stadtbaurätin Elisabeth Merk, nicht mehr umhin, zuzugeben, dass die Rodung rechtswidrig war. Immer wieder hatte das Referat mit fadenscheinigen Begründungen (z.B. “Befall mit Nadelholz-Borkenkäfer“) versucht, diese Tatsache zu vertuschen. Gleichzeitig werden Hausbesitzer in der Nachbarschaft regelmäßig sofort mit hohen Geldstrafen (50.000,- €) bedroht, wenn sie auf eigenem Grund und Boden außerhalb des Landschaftsschutzgebiets Fällungen vornehmen wollen.

Den Artikel im “Hallo“ finden Sie unter diesem Link: Rechtswidrige Rodungen durch Optima Ägidius