Planungsreferat und Politik als Erfüllungsgehilfen des Investors?


Die Bürgerinitiative beantragt offiziell und mit großer Stimmenmehrheit im Rahmen einer demokratischen Veranstaltung der Stadt München ein unabhängiges Gutachten zur Versiegelung. Das Ergebnis: Die zuständige Behörde verlässt sich lieber auf Zahlen, die im Auftrag des Investors ermittelt werden…

In der Bürgerversammlung 2018 hatte die Bürgerinitiative “Fauststraße90“ den Antrag gestellt, den tatsächlichen Versiegelungsgrad der Bestandsbebauung auf dem Grundstück durch einen unabhängigen Gutachter feststellen zu lassen.

Warum ist die versiegelte Fläche von Belang?

Das Grundstück ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Laut Aussage des Planungsreferats soll dieser Status trotz der Bebauung mit 7 Wohnblocks und Tiefgarage beibehalten werden. Betrachtet man das Landschaftsschutzgesetz, stellt man jedoch fest, dass diese Pläne nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig sind:

“In einem Landschaftsschutzgebiet sind … alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.“ (Bundesnaturschutzgesetz §26, Ziff. 2)

Die Erhöhung des Versiegelungsgrads bei einer Neubebauung fällt ohne Zweifel unter diese verbotenen Handlungen. Deshalb verspricht der Investor in seinen Marketingunterlagen, dass durch die Bebauung die versiegelte Fläche sogar verringert werden soll.

Wie soll denn das kontrolliert werden, wenn das Planungsreferat keine belastbaren Zahlen über den Versiegelungsgrad nennen kann? Die vorgelegten Werte weichen erheblich voneinander ab und sind nur grobe Schätzungen, die nicht auf aktuellen Gegebenheiten beruhen. Die Kontrollfunktion des Referats ist somit faktisch außer Kraft gesetzt und der Stadtrat soll bei seinem Billigungsbeschluss nun ohne Belege entscheiden. Das war der Grund für unseren Antrag!

Aber nun erfahren wir von der Behörde, die eigentlich die Einhaltung der Gesetze zu beaufsichtigen hat, dass sie ausgerechnet dem Investor die Auswahl des Gutachters und damit die Berechnung eines Wertes überlässt, der erheblichen Einfluss auf die Wertschöpfung (= Gewinn!) bei der Bebauung des Grundstücks hat. Das Referat will die Zahlen lediglich “auf Plausibilität prüfen“…

Ein Schelm, wer böses dabei denkt…?

Welches Ergebnis ist wohl zu erwarten, wenn ausgerechnet der Nutznießer das Gutachten finanziert?!

Wieder einmal lässt die Vorgehensweise der zuständigen amtlichen Stellen kein Vertrauen in ihre neutrale Haltung aufkommen. Vielmehr drängt sich mehr und mehr der Eindruck auf, Gesetze und Regeln würden zugunsten eines Unternehmens umgangen, das seine politischen Kontakte nutzt, um mithilfe fragwürdiger Entscheidungen überzogene Gewinne zu generieren.