Aktenlage contra Realität

Im Hinblick auf die Verkehrssituation vor Ort spricht das Baureferat von 8,00 Meter Straßenbreite (siehe: Sitzungsvorlage von 2016).
Noch eine weitere Zahl, die eklatant von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht.

 

(Quelle: Auszug aus dem oben verlinkten und  öffentlich zugänglichen Dokument)

 

Wir haben direkt am Grundstück nachgemessen!

Warum wird der Stadtrat vom Referat mit objektiv falschen Zahlen versorgt, bevor er die weitreichende Entscheidung treffen muss, ob ein wertvolles Landschaftsschutzgebiet in München mit Wohnblocks bebaut werden darf!?

 

Die Fauststraße ist 5,50 Meter breit, gemessen von Randstein zu Randstein.

 

Auf der südlichen Straßenseite entlang des Grundstücks verläuft ein Fußweg, er ist 1,40 Meter breit.
Auf der nördlichen Straßenseite gibt es keinen Fußweg, hier grenzen das Landschaftsschutzgebiet und das Wasserschutzgebiet mit verschärfter Regelung für eine Bebauung direkt an die Straße.

Selbst wenn man also Straßenbreite und Fußwegbreite addiert, kommt man maximal auf 6,90 Meter.

 

Warum das so wichtig ist…?
Bei 8,00 Meter Straßenbreite können zwei entgegenkommende Fahrzeuge noch aneinander vorbei, auch wenn am Straßenrand Autos parken.
Bei 5,50 Meter Straßenbreite wird es sogar schon eng, wenn sich ein Auto und ein Fahrrad begegnen.