“Wohnen im Landschaftsschutz” – Leitlinie Ökologie macht’s möglich

Kommentar zur Antwort der Stadt auf den Antrag Entsiegelung der städtischen Oberfläche vom 27.07.16 zur „Leitlinie Ökologie“
(Original: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/4146564.pdf)

Einige Zitate daraus:

  • “Gesamtstädtischer Versiegelungsgrad – Entsiegelung als Beseitigung von Befestigung … Gemäß der ‘Leitlinie Ökologie – Teil Klimawandel und Klimaschutz’ soll beim städtischen Gesamtversiegelungsgrad vor dem Hintergrund des großen Nutzungsdrucks wenigstens der Status Quo erhalten werden. Dieses Ziel wird in der Leitlinie als sehr ehrgeiziges Ziel bezeichnet, das durch qualifizierte Innenentwicklung und größtmögliches Flächenrecycling erreicht werden soll. Diese Form der Entsiegelung zielt auf die Beseitigung von Befestigung und die Umwandlung in Grünflächen…”
  • “…werden ehemals baulich genutzte Flächen vorrangig wieder baulichen Nutzungen zugeführt. Bei Flächen, bei denen einen Umstrukturierung ansteht und die bereits eine hohe Versiegelung aufweisen, wird – wo möglich – eine Reduktion des Versiegelungsgrades angestrebt. Auf den verschiedenen Ebenen der Bauleitplanung werden zur Eindämmung der Neuversiegelung Grün- und Freiflächen gesichert.”
  • “…Seit 2007 wurden so gut wie keine potentiellen Entsiegelungsprojekte mehr gefunden.”

 

Wir sagen: Alles bla-bla. Denn gerade wenn diese Entsiegelung ein schwierig zu erreichendes Ziel ist, wäre die Fauststrasse, wo der erzielbare Gewinn an Wohnraum bekanntermassen marginal und der Schutzwert der Landschaft besonders hoch ist, ein prädistinierter Bereich für so ein Projekt.

 

Tatsache ist, dass dort extrem wenig bezahlbarer Wohnraum entstehen wird, für den Investor aber ein extremer Gewinn bezogen auf die BGF und die Investitionssumme.

Denn dieses Objekt war vergleichsweise günstig zu erwerben – da zum Zeitpunkt des Kaufs das Baurecht für niemanden (außer dem Investor?) absehbar war und bis dahin jedem anderen Antragsteller verweigert wurde.