Die Abwägung ist neben der Umweltprüfung und der zusammenfassenden Erklärung Teil des verbindlichen Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 4 BauGB.
Nach § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Das Verfahren wird detailliert unter rechtsinstrumente.de erklärt.