Bestehende Bebauung – Korrigierbarer Fehler?

Nach unserem Verständnis – und der BUND Naturschutz kommt zum gleichen Ergebnis – kann die planmäßige Bebauung mit dem Wesen eines Landschaftsschutzgebiets nicht vereinbar sein. Die bisherige Bebauung wäre damit bereits ein Fehler gewesen, der nun korrigiert werden müsste!

Eine künftige Bebauung, die die bisherige sowohl bzgl. der Dichte als auch der Bauhöhe übertifft, würde aus einem kleineren einen großen Fehler machen. Die bisherige Bebauung verursachte keine 24*7- Anwesenheit von Anwohnern auf dem Gebiet und zudem einen im Vergleich minimalen KFZ-Verkehr sowie viel weniger KFZ-Abstellflächen. Wohneinheiten hingegen haben Störungen in nie dagewesenem Ausmaß zur Folge, rund um die Uhr.

Gab es in der Vergangenheit früher in „Schlechtwetterperioden“ wesentlich weniger Aktivitäten auf dem und um das Grundstück (Sportgelände), so wird nach der Bebauung mit Wohnraum der KFZ-Verkehr gerade dann noch stark zunehmen. Arbeitswege, Besorgungswege, Wege zur Schule oder in die Freizeit, die sich infolge der abgeschiedenen Lage und der schlechten ÖPNV-Anbindung häufig nicht zu Fuß oder mit dem Rad erledigen lassen.

Die logische Konsequenz vor diesem Hintergrund kann nur die Renaturierung der Fläche sein.