GFZ, Geschossflächenzahl, Bauhöhe und Verdichtung

In die Höhe bauen, um Versiegelung zu vermeiden, ist wie der Versuch, ein Feuer mit Benzin zu löschen… Im Wohnungsbau mit Tiefgaragen verursacht eine höhere GFZ immer auch gleichzeitig eine umfangreichere Versiegelung des Bodens.

Die GFZ (Geschossflächenzahl) definiert, wie viele Quadratmeter Geschossfläche (= Außenmaß des umbauten Raums) je Quadratmeter Grundstück entstehen dürfen. Multipliziert man die Grundstücksfläche mit der GFZ, erhält man im Ergebnis die maximale Geschossfläche in qm. Die Fläche des Kellers und der Tiefgarage ist nicht enthalten, sie kommt noch hinzu (“Tiefgaragenbonus“).

Je höher die GFZ, desto mehr Raumfläche wird gebaut – entweder auf größerer Grundfläche (nebeneinander) oder in größerer Höhe (mehr Etagen) – und desto mehr Bewohner leben dann auf dem Grundstück. Das neue LASI-Konzept der Stadt sieht vor, daß künftig die “neue Verdichtung” in die Höhe gehen soll, um dadurch weniger Bodenfläche zu versiegeln. Das Problem an diesem Konzept ist jedoch die Tatsache, dass die unterirdische Versiegelung durch die Tiefgarage nicht ausreichend berücksichtigt ist.

In unserem Fall bedeutet dies, dass infolge der Höhe des geplanten Wohnkomplexes eine große Anzahl Wohneinheiten entsteht und demzufolge eine große Anzahl Tiefgaragenplätze erforderlich ist. Damit findet unterirdisch eine weitreichende Versiegelung statt, die durch den Bau in die Höhe eigentlich vermieden werden sollte. Die Schlange beißt sich in den eigenen Schwanz…

Lesen Sie hier, was “Versiegelung“ bedeutet
Mehr zur GFZ auf: Architekturlexikon.de

Fauststr. 90 – Bebauung mit TG

 

Rot markiert:
Die Fläche der geplanten Tiefgarage
(lt. Planungskonzept der Stadt)