Wo bleibt der Naturschutz?

Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans für das Grundstück in der Fauststraße 90 – Was geht hier vor? Wie kommt es zwischen 2013 und 2016 zu einer Kehrtwende in der Stadtplanung?

  • 1964 wird das Grundstück als Teil des Landschaftsschutzgebiets ausgewiesen (I.3.1).
  • 1971 wird das Grundstück von der “Neue Heimat” mit einem Freizeit-/Sportgelände bebaut (I.3.1).
  • 1979 wird der Bebauungsplan mit einer GFZ von 0,15 nach der Umwidmung zur Sportfläche rechtsverbindlich.
  • 1986 wird die “Neue Heimat“ abgewickelt. Das Grundstück geht im Zuge der Abwicklung an eine Privatschule und wird künftig als Schul-Sportanlage genutzt.
  • 2012 wird das Grundstück von einem Investor (Bauträger) erworben, der Bebauungsplan von 1979 ist zu diesem Zeitpunkt weiterhin gültig.
  • 2014 stellen 5 Stadträte den Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans.
  • 2014 und 2015 stellt das Planungsreferat fest (I.1), dass nach geltendem Planungsrecht kein Wohnungsbau möglich ist.
  • 2015 und 2016 dient das Grundstück als provisorische Flüchtlingsunterkunft.
  • 2016 beantragt das Planungsreferat nun doch, den Flächennutzungsplan gemäß Beschlussentwurf zu ändern und den Bau von 7 Wohngebäuden mit 3-4 Etagen (Geschossfläche 7.000 – 7.900 qm) + Tiefgarage zu ermöglichen. Dies entspricht nicht dem Stadtrats-Antrag von 2014.
  • 2016 fordert der Bezirksausschuss Trudering-Riem eine Änderung des Beschlussentwurfs gemäß Stadtrats-Antrag von 2014.
  • 2016 beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplans gemäß Beschlussentwurf. Die Forderung des Bezirksausschusses und der Antrag von 2014 sowie die Stellungnahme des BUND Naturschutz bleiben unberücksichtigt.
  • 2017 wird das Projekt der breiten Öffentlichkeit in einer Erörterungsveranstaltung vorgestellt. Die Bürgerinitiative Fauststraße 90 formiert sich und legt Widerspruch gegen die Pläne ein, um das Landschaftsschutzgebiet zu erhalten.